Steuervorteile einer BenefitCard
Die steuerliche Begünstigung von Sachlohn reicht weit zurück. Bereits vor mehreren Hundert Jahren erhielten Arbeitnehmer häufig Sachwerte anstelle eine Barlohn. Ein bekanntes Beispiel ist der sogennante Haustrunk, den viele Mitarbeiter von Brauereien noch heute erhalten.
Am 17.04.2021 hat das Bundesministerium der Finanzen in einem amtlichen Schreiben verbindliche Regeln für die Gewährung eines steuerfreien monatlichen Sachbezugs klar definiert.
Seit dem 01.01.2022 darf jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bis zu 50 € im Monat steuerfrei gewähren, wenn dies nicht in Bar, sondern z. B. über eine BenefitCard geschieht und die 50 € zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.