Gesetzliche & steuerliche Grundlagen der bAV
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) unterliegt vielen gesetzlichen Regelungen, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Relevanz haben. Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bildet die Grundlage der bAV und regelt die Ansprüche und Rechte der Beteiligten. Darüber hinaus wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eingeführt, um die bAV weiter zu fördern und mehr Arbeitnehmer zur Nutzung zu ermutigen. Bei Betriebsübergängen oder Insolvenzen sind die Rechte der Arbeitnehmer ebenfalls gesetzlich geschützt.
Ein wesentlicher Vorteil der arbeitgeberfinanzierten bAV oder der Entgeltumwandlung besteht darin, dass der Beitrag nicht vom Gehalt abgezogen wird. So wirkt es wie eine steuerfreie Gehaltserhöhung. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer weniger Steuern und ggf. Sozialabgaben zahlen (wenn Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt), da die Beiträge zur bAV bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei sind.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 3.500 Euro, der 200 Euro in die bAV einzahlt, muss nur noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf 3.300 Euro zahlen. Dies führt zu einer spürbaren Entlastung des Gehalts.
Arbeitgeber können zusätzlich von der bAV profitieren, wenn sie Beiträge für ihre Arbeitnehmer leisten. Diese Arbeitgeberzuschüsse sind für das Unternehmen ebenfalls sozialabgabenfrei, was die bAV sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber zu einer lohnenswerten Lösung macht. Der Arbeitgeber kann somit die bAV als attraktive Zusatzleistung anbieten, ohne zusätzliche Personalnebenkosten für das Unternehmen zu erzeugen.
Das Steuerrecht sieht Höchstbeträge vor, bis zu denen Beiträge zur bAV steuerfrei und ggf. sozialversicherungsfrei sind. Diese Freibeträge variieren je nach Durchführungsweg der bAV und sind abhängig davon, wer die Beiträge zahlt.
Im Rentenalter unterliegt die Rente aus der bAV grundsätzlich der Einkommenssteuer. Ob man durch die bAV wirklich Steuern spart, zeigt sich erst im Ruhestand. Die Idee dahinter: Als Rentner verdient man in der Regel weniger als im Berufsleben – und hat deshalb auch einen niedrigeren Steuersatz. Wenn das so kommt, profitiert man unterm Strich von einer Steuerersparnis.
Außerdem profitieren viele Arbeitnehmer davon, dass der Steuersatz im Ruhestand oft niedriger ist als zu aktiven Arbeitszeiten, was die steuerliche Belastung verringert. Die Leistungen aus der bAV unterlegen außerdem der Beitragspflicht zur gesetzlichen oder freiwillig-gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung.