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Beratungsgrund
Der Kunde bzw. Mitarbeiter des Unternehmens wünscht die Beratung zur Altersversorgung, ggf. auch auf Basis der Erfüllung der Informations- und Fürsorgepflicht Ihres Arbeitgebers gemäß § 242 BGB sowie § 611 ff. BGB in Bezug auf die Betriebsrente (BetrAVG).
Anbieterkennung / Erstinformation
der Betriebliche Benefits GmbH & Co. KG (gem. VersVermV). Auf Grund der gesetzlichen Verpflichtungen sind wir gehalten, Ihnen unsere Anbieterinformationen zu übermitteln bzw. auszuhändigen. Diese finden Sie in ihrer aktuellsten Version hier.
Datenschutzhinweise Versicherungsvermittlung
der Betriebliche Benefits GmbH & Co. KG. Unsere aktuellen Datenschutzhinweise zum Umgang mit Ihren für die Vermittlung von Versicherungen notwendigen Daten finden Sie hier.