Wie Sie 2026 mehr aus Ihrer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) herausholen

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Andreas Kuhlenbach

Management Consultant Betriebliche Benefits

Zum 1. Januar 2026 steht eine wesentliche Änderung der Rechengrößen in der Sozialversicherung an. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung wird angehoben. Diese Anpassung ist für Sie besonders wichtig, wenn Sie eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben, denn sie verändert deutlich das Potenzial, steuer- und sozialversicherungsfrei Beiträge zu leisten.

Warum ist das relevant für Ihre betriebliche Altersvorsorge?

Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet zwei zentrale Vorteile:

  1. Steuerfreiheit in der Ansparphase
    Beiträge, die durch den Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer direkt in einen bAV-Vertrag eingebracht werden, mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen (abhängig von Tarif und Gestaltung).
  2. Sozialversicherungsfreiheit
    Im Rahmen der Entgeltumwandlung ist der Betrag, den Sie in die bAV investieren, bis zu bestimmten Grenzen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung befreit. Das heißt: Sie sparen nicht nur bei der Steuer, sondern auch bei den Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung).


Je höher diese beitragsfreie Grenze ist, desto größer ist das Potenzial, Beiträge mit maximalem Netto-Nutzen zu leisten – vorausgesetzt, Sie nutzen diese Möglichkeit strategisch.

Die neue Beitragsbemessungsgrenze mit Zahlen

Ab dem 1. Januar 2026 gelten bei der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung folgende Werte:

  • Monatlich: 8.450 € (bisher 8.050 €)
  • Jährlich: ≈ 101.400 € (Bisher für 2025: 96.600 €)

Dieses heißt: Einkommen bis zu dieser Grenze unterliegt der vollen Beitragspflicht zur Renten-/Arbeitslosenversicherung. Für Ihre bAV bedeutet dies: Durch einen höheren BBG-Wert steigt in gewisser Hinsicht das „Nutzen-Fenster“, innerhalb dessen Sie Beiträge einzahlen können, die sozialversicherungsfrei behandelt werden (im Rahmen der Entgeltumwandlung, bzw. unter Berücksichtigung der zulässigen Gestaltung).

Was bedeutet das konkret für Sie?

  • Hat Ihr Bruttoeinkommen bislang nahe oder über der alten BBG gelegen, eröffnet die neue Grenze zusätzliche Spielräume für Entgeltumwandlung: Sie können mehr Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei „in die bAV bringen“.
  • Jede eingesetzte Euro, der statt als reguläres Bruttoentgelt in eine bAV fließt, mindert nicht nur Ihre Steuerlast, sondern senkt auch Ihre Sozialabgaben und damit Ihr Nettoentgelt-Verlust beim Sparen: Das macht Ihre Vorsorge effizienter.
  • Wenn Sie bereits eine Entgeltumwandlung in die bAV vereinbart haben, lohnt sich eine Überprüfung: Nutzen Sie den maximal möglichen steuer- und sozialversicherungsfreien Betrag aus?
  • Sollten Sie überlegen, Ihre bAV-Beiträge zu erhöhen oder eine Neuvereinbarung zu treffen – jetzt ist ein guter Zeitpunkt, da der Rahmen vergrößert wurde.

Hinweise & Empfehlungen

Auch wenn die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigt, erhöhen sich die Beiträge zur Sozialversicherung nicht automatisch. Dennoch erweitert sich dadurch der Spielraum für eine sozialversicherungsfreie Vorsorge. Wie viel Sie tatsächlich steuer- und sozialabgabenfrei in Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen können, hängt von Ihrer individuellen Situation ab, etwa von Ihrem Tarifvertrag, Familienstand, einem möglichen Arbeitgeberzuschuss sowie von bestehenden Regelungen zur Entgeltumwandlung.

Eine Erhöhung Ihrer Entgeltumwandlung sollte stets mit Blick auf Ihre monatliche Liquidität erfolgen. Wichtig ist, dass Sie sich mit dem dadurch geringeren Nettoentgelt wohlfühlen und Ihre finanzielle Flexibilität gewahrt bleibt.

Wir empfehlen Ihnen daher, gemeinsam mit uns zu prüfen, ob eine Anpassung Ihrer bAV-Beiträge in Ihrem Fall sinnvoll ist. Insbesondere im Hinblick auf die aktuell geänderte BBG und die sich daraus ergebenden neuen Gestaltungsmöglichkeiten.

Gut zu wissen:

Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2026 bietet für Sie als Nutzer einer betrieblichen Altersvorsorge eine hervorragende Gelegenheit, den Nutzen Ihrer Vorsorge zu maximieren: Sie können steuer- und sozialversicherungsfrei mehr in Ihre Altersvorsorge investieren und damit langfristig von einem größeren Kapitalstock profitieren.

Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch bei der Überprüfung bzw. Optimierung Ihrer bAV-Beiträge. Gemeinsam schauen wir, wie Sie den erweiterten Rahmen bestmöglich nutzen können. Vereinbaren Sie direkt Ihren kostenfreien Erstkontakt. 

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Erfahren Sie im Erstgespräch mehr über eines der folgenden Themen:

  1. Einsparpotentiale durch Benefitleistungen
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Dieu Linh Tran
Backoffice Lead

Als Lead des bbselect Backoffice helfe ich den HR-Verantwortlichen unserer Kunden dabei, Mitarbeitern und Bewerbern schnell und einfach Zugang zu attraktiven Vorsorge- und Benefit-Angeboten zu geben. 

Sich in jedem Projekt aufs Neue in die Prozesse des Kunden hinein zu denken, diese weiterzuentwickeln und zu optimieren, macht diese Aufgabe so abwechslungsreich und spannend.
 

So richtig ausspannen kann ich, wenn ich Zeit mit meiner Familie verbringe, reise oder etwas Neues beim Backen ausprobiere.

Roland Kuhnert
Gründer & Geschäftsführer

Seit mehr als 20 Jahren darf ich in Zusammenarbeit mit unseren Kunden individuelle Vorsorge- und Benefit-Konzepte enwickeln. Auf Basis dieser Erfahrung freue ich mich immer über die Herausforderung, wenn sich Kunden mit besonderen Anliegen und Wünschen melden, die über den Standard hinaus gehen.

Meinen Ausgleich zu dieser Tätigkeit finde ich Outdoor, beim Fitness-Training, beim Fussballtraining und auf Reisen, auch gern mit dem CamperVan.

Matthias Kopiske
HR & Benefit Consulting

„Was benötigen Mitarbeiter, um motiviert und gesund ihre beste Leistung abrufen zu können?“ – Diese Frage beschäftigt mich als Unternehmensberater und Arbeitspsychologe jeden Tag. In Kundenprojekten ist mein Ziel, für jeden Kunden ganz individuelle Antworten auf diese Frage zu finden.

Nach der Arbeit verbringe ich meine Zeit am liebsten auf dem Rugby-Platz mit meiner Mannschaft vom Berliner Rugby Club. Nichts schmeckt besser als das kühle Bier nach dem Training.

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