bAV: Ein starker Pflichtbaustein.

So wird Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu einem überzeugenden Benefit.

Das sollten Sie über die bAV wissen:

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil moderner Vergütungssysteme. Sie ermöglicht es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden eine zusätzliche Rente neben der gesetzlichen Rentenversicherung aufzubauen – mit handfesten Vorteilen für beide Seiten.

Die gesetzliche Rentenversicherung allein wird für viele Beschäftigte im Ruhestand nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die bAV setzt hier an: Sie ergänzt die gesetzliche Versorgung durch eine zusätzliche, vom Arbeitgeber organisierte Vorsorge.

Wichtig für Arbeitgeber: Beiträge zur bAV sind steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigt. Für Unternehmen bedeutet das: Sie können Mitarbeitenden einen echten Mehrwert bieten – und gleichzeitig die Lohnnebenkosten effizient gestalten.

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Mehr Informationen

bAV - ein strategischer Handlungsbereich

Die betriebliche Altersversorgung ist kein „Nice to have“, sondern ein zentraler Bestandteil moderner Personalpolitik und Unternehmensführung. Wer jetzt handelt, sichert sich nicht nur Wettbewerbsvorteile, sondern vermeidet auch spätere Risiken.

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Der Arbeitsmarkt verändert sich rasant: Gut qualifizierte Fachkräfte sind zunehmend schwer zu finden – und noch schwieriger zu binden. Besonders in der Altersgruppe 30–45 Jahre steigt die Nachfrage nach soliden Vorsorgeangeboten deutlich.

Wer heute eine attraktive bAV anbietet, positioniert sich als verantwortungsvoller Arbeitgeber. Das wirkt sowohl bei Bewerbern als auch bei langjährigen Mitarbeitenden.

Junge Mitarbeitende geht es um mehr als Gehalt

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Jüngere Generationen denken anders über Arbeit und Sicherheit. Für viele Beschäftigte unter 40 ist ein Angebot zur Altersversorgung ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Arbeitgeberwahl. Eine professionell aufgestellte bAV-Lösung zeigt Wertschätzung und Zukunftsorientierung – das stärkt Ihre Mitarbeiterbindung nachhaltig.

Benefitpflichten

Gesetzliche Verpflichtungen: Oft bekannt – selten vollständig umgesetzt

Bereits seit 2002 haben Arbeitnehmende einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§1a Abs. 1 BetrAVG). Seit 2019 gilt zusätzlich:

  • Pflicht zur Bezuschussung: Arbeitgeber müssen 15 % Zuschuss leisten, wenn durch Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden (§1a Abs. 1a BetrAVG).
  • Informationspflichten: Unternehmen müssen über das Recht auf bAV aufklären.
  • Bestandsverträge: Auch bestehende bAV-Verträge sind betroffen, Übergangsfristen sind in der Regel bereits ausgelaufen.

Wichtig: Diese Anforderungen sind vielen Unternehmen bekannt, aber nicht immer vollständig oder einheitlich umgesetzt. Gerade im laufenden Geschäftsbetrieb entstehen schnell Lücken, die im Nachhinein unnötigen Klärungsbedarf auslösen können.

Welche Durchführungswege gibt es?

Die bAV kann über fünf gesetzlich definierte Wege umgesetzt werden. Jeder Durchführungsweg hat eigene rechtliche, steuerliche und administrative Besonderheiten. Die Auswahl hängt von Ihren Unternehmenszielen, der Belegschaftsstruktur und bereits vorhandenen Versorgungszusagen ab.

Direktversicherung
Der Klassiker: Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung auf das Leben der Mitarbeitenden ab. Beiträge können direkt aus dem Bruttogehalt (Entgeltumwandlung) oder zusätzlich vom Arbeitgeber gezahlt werden. Verwaltung und Haftung sind überschaubar.
Pensionskasse
Ähnlich wie die Direktversicherung, aber über eine spezielle Versorgungseinrichtung organisiert. Pensionskassen sind rechtlich eigenständig und unterliegen der Versicherungsaufsicht. Sie bieten standardisierte Tarife, spielen aber im Vergleich zur Direktversicherung heute keine große Rolle mehr.
Pensionsfonds
Ermöglicht eine chancenorientierte Kapitalanlage mit höherem Renditepotenzial – aber auch mit mehr Schwankung. Eher geeignet für Unternehmen mit Risikobereitschaft und einer längerfristigen Perspektive. Technisch und finanziell komplexer als die ersten beiden Wege.
Unterstützungskasse
Ein ausgelagerter Versorgungsträger, der flexible Zusagen ermöglicht – z. B. für Führungskräfte oder Spezialisten. Meist übernimmt der Arbeitgeber die Finanzierung, hat aber auch eine Rückdeckungsstrategie (über Leben- oder Rentenversicherungen). Steuerlich attraktiv für höhere Versorgungsbeiträge – auch als Entgeltumwandlung nutzbar.
Direktzusage/ Pensionszusage
Der Arbeitgeber verspricht die spätere Rentenzahlung direkt und bildet dafür Rückstellungen in der Bilanz. Geeignet für die gesamte Belegschaft, wird im Mittelstand aber meist für Geschäftsführer und leitende Angestellte verwendet. Verwaltung und Bilanzierung sind aufwendig – aber steuerlich und bilanziell strategisch nutzbar.

Vorteilsvergleich der bAV-Durchführungswege

Gesetzliche & steuerliche Grundlagen der bAV

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist in Deutschland gesetzlich klar geregelt. Die zentrale rechtliche Grundlage ist das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Es definiert unter anderem den Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Entgeltumwandlung und regelt die Rahmenbedingungen für die Durchführung betrieblicher Versorgungssysteme. Ergänzt wird das BetrAVG durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das seit 2018 zusätzliche Impulse zur Verbreitung der bAV setzt.


Auch in steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht ergeben sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer klare Vorgaben und Gestaltungsmöglichkeiten.

Arbeitnehmer haben das Recht, Teile ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Beiträge zur Direktversicherung, Pensionskasse oder zum Pensionsfonds sind hierbei bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Zusätzlich sind Beiträge bis zu 4 % dieser Grenze sozialversicherungsfrei.

Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgeführt, wodurch sich das steuer- und ggf. auch das sozialversicherungspflichtige Einkommen für den Mitarbeitenden, aber auch für den Arbeitgeber entsprechend reduziert.

Leistet der Arbeitgeber freiwillige Beiträge zur bAV, gelten auch diese – innerhalb der genannten Höchstgrenzen – als steuerfreie Leistungen für die Mitarbeitenden. Sie sind in der Regel ebenfalls sozialabgabenfrei, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das macht die bAV zu einem vergünstigten Vergütungselement im Vergleich zu einer klassischen Gehaltserhöhung.

Seit dem 1. Januar 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 % zur Entgeltumwandlung zu leisten, wenn durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Diese Zuschusspflicht gilt seit 2022 auch für bereits bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen.

Die späteren Leistungen aus der bAV unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuerpflicht. Zudem sind sie – sofern gesetzlich oder freiwillig gesetzlich versichert – beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung. In vielen Fällen liegt der persönliche Steuersatz im Ruhestand unter dem während der Erwerbsphase, sodass sich unter dem Strich ein steuerlicher Vorteil ergeben kann.

Bei Betriebsübergang oder Insolvenz des Arbeitgebers greifen gesetzliche Sicherungsvorschriften, etwa durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) bei Direktzusagen und Unterstützungskassen. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der erworbenen Versorgungsanwartschaften der Beschäftigten.

Kosten einer bAV

Die tatsächlichen Kosten einer bAV liegen für Arbeitgeber häufig unter dem nominellen Bruttobeitrag – dank steuerlicher Begünstigungen und gesenkter Sozialabgaben.

Was kostet bAV für Arbeitgeber wirklich?

Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerfrei und meist auch sozialabgabenfrei. Dadurch liegt der tatsächliche Nettoaufwand für Arbeitgeber häufig nur bei etwa 65–75 % des vereinbarten Bruttobeitrags. Mitarbeitende profitieren gleichzeitig von einer geförderten Altersvorsorge, die privat kaum zu vergleichbaren Konditionen erreichbar wäre.

Was muss ich zur Zuschusspflicht wissen?

Gemäß § 1a Abs. 1a BetrAVG besteht bei Entgeltumwandlung eine gesetzliche Zuschusspflicht von 15 %, sofern Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Seit 2022 gilt dies auch für bestehende Verträge. Der Zuschuss fließt direkt in die Versorgung ein – ohne zusätzlichen Aufwand für die Mitarbeitenden – und sorgt so für spürbare Effekte durch eine Erhöhung der Versorgung bei geringem Eigenaufwand für die Mitarbeitenden.

Wie wirkt sich die bAV auf die Lohnnebenkosten aus?

Durch eine Entgeltumwandlung reduziert sich das sozialversicherungspflichtige Gehalt. Dadurch sinken auch die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers. Dafür besteht die Zuschusspflicht, wenn Einsparungen für den Arbeitgeber entstehen. Die Einsparung wird also gezielt zur Stärkung der Mitarbeitervorsorge ohne Mehraufwand für das Unternehmen genutzt. Das Ergebnis: Ein kostenneutraler und wirtschaftlich effizienter Beitrag zur Mitarbeiterbindung mit direktem Mehrwert für beide Seiten.

Können bestehende bAV-Verträge optimiert werden?

In vielen Unternehmen laufen veraltete bAV-Verträge mit schwacher Performance, lückenhafter Dokumentation oder nicht genutzten Fördermöglichkeiten. Oft fehlt es an Transparenz. Ja, Verträge können optimiert werden und dadurch mehr Leistung bei gleichem Beitrag leisten. Zudem steigt das Vertrauen in die Versorgung, wenn Prozesse nachvollziehbar und verständlich sind.

bbselect-Leistungsspektrum im Bereich der bAV

Viele Unternehmen unterschätzen die finanziellen Folgen einer unzureichend dokumentierten oder falsch umgesetzten bAV. Wer z. B. Entgeltumwandlung anbietet, aber den Zuschuss nicht leistet, kann Jahre später zur Nachzahlung verpflichtet werden. Übrigens auch bei ausgeschiedenen Mitarbeitenden.

Fehlerhafte Informationspflichten können zu Schadensersatzforderungen führen. Bei unklaren Versorgungszusagen haftet oft das Unternehmen – nicht der Versicherer. Deshalb legen wir großen Wert auf eine ehrliche Beratung auf Augenhöhe. 

Unser Ansatz: Wir gestalten mit Ihnen eine bAV-Strategie, die strukturiert, verständlich und sauber dokumentiert ist. So bleiben Aufwand, Verantwortung und Nutzen in Balance. Wir achten auf eine komfortable Umsetzung, die sich in Ihre vorhandenen Abläufe integriert und auf Klarheit statt Komplexität setzt.

Vor Erstellung eines Konzepts ist zum Einen die Analyse Ihrer bestehenden bAV-Versorgungen unerlässlich. Es gilt zu überprüfen, welche Versorgungen überhaupt in Ihrem Unternehmen vorhanden sind, ob diese noch den Anforderungen in Ihrem Unternehmen entsprechen oder sogar potenzielle Risiken beinhalten, z.B. aufgrund von Ungleichbehandlungen oder weil noch nicht alle Gesetzesänderungen seit Einführung vollumfänglich berücksichtigt worden sind.

Zum Anderen ist eine präzise Zielsetzung unerlässlich. Dabei stehen verschiedene Ziele häufig im Konflikt zueinander, was insbesondere auch eine Priorisierung der Ziele erfordert:

  • Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität / Mitarbeitergewinnung
  • Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit / Mitarbeiterbindung
  • Niedrige Kosten
  • Zielgerichteter Einsatz der Ressourcen für messbare Mehrwerte
  • Kalkulierbarkeit
  • Reduzierung von Haftungsrisiken
  • Vereinheitlichung der Versorgungsangebote
  • Reduzierung des Verwaltungsaufwandes
  • Schlanke Prozesse


Anhand der mit Ihnen besprochenen Parameter erstellen wir Ihr Pension Benefits-Konzept. Unser Fokus liegt dabei auf maximaler Haftungssicherheit – je nach Situation können wir als Kooperationspartner großer Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien auf weitere bAV-Experten zurückgreifen.

Bei Erstellung Ihres Pension Benefits-Konzepts finden wir eine individuelle Lösung für Sie, da wir grundsätzlich alle Durchführungswege der bAV betreuen, aber auch weitere Felder bei Bedarf abdecken können:

  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Direktversicherung (§ 3.63 EStG und § 40b EStG)
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Zeitwertkonten
  • Altersvorsoge
  • Berufsunfähigkeitsschutz 

Außerdem ist bbselect zugelassener Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG der BfV Bank für Vermögen AG.

Bei Pension Benefits-Konzepten mit Rückdeckungen oder versicherungsförmigen Durchführungswegen kommt der Auswahl der Anbieter und Produkte eine besondere Bedeutung zu. Ausgehend von Ihren Anforderungen berücksichtigt die Auswahl u.a. folgende Aspekte:

  • Finanzielle Stabilität des Anbieters
  • Überschussbeteiligung
  • Kapitalanlageerfolg
  • Qualität des Bedingungswerks
  • Qualität des Kundenservices
  • Marktpositionierung und bAV-Expertise
  • Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Schlanke Prozesse

Sie können bei uns auch spezielle Gruppenvertragskonditionen erhalten – insbesondere im Bereich der betrieblichen Berufsunfähigkeitsabsicherung

Nach Erstellung des Pension Benefits-Konzepts ist für eine erfolgreiche Implementierung noch allerhand zu tun. Wir unterstützen Sie auch hierbei, indem wir vielfältige Aufgaben übernehmen:

  • Einrichtung von Gruppenverträgen
  • Formularwesen
  • Erstellung eines innerbetrieblichen Kommunikationskonzeptes
  • Benchmark

Neben den administrativen Vorbereitungen ist vor allem die innerbetriebliche Kommunikation dafür entscheidend, dass Ihr Pension Benefits-Konzept von Ihren Mitarbeitern angenommen und am Ende wertgeschätzt wird.

Nach erfolgreicher Implementierung fängt unsere Aufgabe häufig erst an, denn wir verstehen uns als langfristiger Dienstleister. Neben Mitarbeiterberatungen und Pensionsverwaltung halten wir das eingerichtete Pension Benefits-Konzept im Blick. Wir beobachten den Markt und informieren Sie über Produktänderungen. Außerdem verfolgen wir speziell zur bAV Gesetzesänderungen sowie aktuelle Rechtsprechungen. Wir informieren Sie und sprechen Handlungsempfehlungen aus. So bleiben auch Sie stets „auf dem Laufenden“.

Ihr Ansprechpartner

Matthias Kopiske bbselect

Matthias Kopiske

Leiter HR-Consulting

Wenn Sie mehr über die Vorteile und Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsicherung (bAV) erfahren oder eine detaillierte Beratung wünschen, füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Wir helfen Ihnen gerne weiter und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihr Unternehmen.

FAQ

Die gesetzliche Rente allein wird für viele Beschäftigte im Alter nicht ausreichen. Unternehmen, die über eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zusätzliche Vorsorgemöglichkeiten anbieten, positionieren sich als verantwortungsbewusste Arbeitgeber.

Gleichzeitig erfüllen sie gesetzliche Vorgaben, verbessern ihre Attraktivität im Wettbewerb um Fachkräfte und stärken die langfristige Bindung ihrer Mitarbeitenden. ohne dabei hohe Zusatzkosten zu verursachen.

Bei einem Arbeitgeberwechsel bestehen in der Regel mehrere Möglichkeiten: Bestehende Verträge können – je nach Anbieter und Durchführungsweg – zum neuen Arbeitgeber übertragen, privat fortgeführt oder beitragsfrei gestellt werden.

Für Unternehmen ist es wichtig, strukturierte Prozesse für ausscheidende Mitarbeitende zu haben, um administrative Aufwände zu minimieren und rechtliche Anforderungen sauber zu erfüllen. Eine transparente Kommunikation erhöht zudem das Vertrauen in die bAV bei Neu- und Bestandsmitarbeitenden.

Die Auszahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung unterliegen im Rentenalter der Einkommensteuerpflicht. In der Praxis fällt die Steuerlast für viele Rentner jedoch geringer aus als während der aktiven Erwerbsphase, da das zu versteuernde Einkommen meist niedriger ist.

Ja. Viele Unternehmen haben bAV-Verträge, die nicht mehr zu aktuellen Anforderungen oder Rahmenbedingungen passen. Häufig sind Rendite, Förderquoten oder vertragliche Regelungen nicht mehr zeitgemäß. Auch Dokumentation und Kommunikation gegenüber Mitarbeitenden entsprechen oft nicht den heutigen Standards.
Eine strukturierte Bestandsanalyse schafft Klarheit: Sie zeigt Optimierungspotenziale auf – etwa durch bessere Konditionen, effizientere Abwicklung oder höhere Transparenz. So kann die betriebliche Altersversorgung als modernes und nachvollziehbares Instrument zur Mitarbeiterbindung weiterentwickelt werden.

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Leiter HR-Consulting

So funktioniert das bAV-Formular:

  1. Anmeldung: Sie füllen unser kurzes Formular aus und teilen uns mit, welche Themen für Ihr Unternehmen wichtig sind. Je detaillierter Ihre Angaben sind, desto individueller können wir das erste Angebot zusammenstellen.

  2. Rückmeldung: Wir prüfen Ihre Angaben und nehmen umgehend Kontakt mit Ihnen auf. So können wir gemeinsam die ersten Kalkulationen aufstellen und prüfen, ob wir kostenoptimiert zusammen arbeiten können. Oder ob wir Sie anderweitig entlasten können. 

  3. Entscheidung: Ganz ohne Druck und Verpflichtungen entscheiden Sie nach dem Gespräch, ob wir Ihr passender Partner in Sachen bAV werden. Wenn nicht, ist das zwar sehr schade, aber wir haben Ihnen weitere Informationen an die Hand gegeben, um Ihre bAV kostenoptimal nutzen zu können.

Welche Themen sind für Ihr Unternehmen relevant?
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Einwilligung zum Erstkontakt

Bevor wir mit Ihnen in Kontakt treten dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Füllen Sie hierzu bitte vollständig das Kontaktformular aus und schicken Sie es ab.

Sollten Sie Fragen haben, senden Sie uns eine E-Mail an kontakt[at]bbselect.de

Beratungsgrund

Der Kunde bzw. Mitarbeiter des Unternehmens wünscht die Beratung zur Altersversorgung, ggf. auch auf Basis der Erfüllung der Informations- und Fürsorgepflicht Ihres Arbeitgebers gemäß § 242 BGB sowie § 611 ff. BGB in Bezug auf die Betriebsrente (BetrAVG).

Anbieterkennung

der Betriebliche Benefits GmbH & Co. KG (gem. VersVermV). Auf Grund der gesetzlichen Verpflichtungen sind wir gehalten, Ihnen unsere Anbieterinformationen zu übermitteln bzw. auszuhändigen.

Erstberatung
Beratender Kunde bzw, Mitarbeiter des Unternehmens
Einwilligung
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Informieren Sie sich über das kommende Entgelttransparenzgesetz.

Melden Sie sich kostenfrei an. Wir schicken Ihnen die Zugangsdaten für das Meeting via MS Teams zu.  Sollten Sie Fragen zu der Online-Veranstaltung haben, senden Sie uns eine E-Mail an kontakt[at]bbselect.de

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Leiter HR-Consulting

So funktioniert der kostenfreie bKV-Anbietervergleich:

  1. Anmeldung:  Sie füllen unser kurzes Formular aus und teilen uns bis zu drei Anbieter mit, die für Sie von besonderem Interesse sind.  

  2. Vergleich: Wir prüfen die von Ihnen genannten Anbieter und stellen Ihnen dann deren Angebote vor. So können Sie auf einen Blick sehen, was welcher Anbieter Ihnen bietet. 

  3. Entscheidung: Sie wählen den für Sie passenden Anbieter aus oder verwerfen Ihre Ideen. Ganz ohne Druck und Verpflichtungen. Bei konkreten Fragen helfen wir natürlich gerne weiter.

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So läuft der Bewerbungsprozess.

  1. Lebenslauf schicken
    Schicke uns deinen aussagekräftigen Lebenslauf per E-Mail karriere[at]bbselect.de oder über das Kontaktformular zu. 

  2. Rückmeldung von uns
    Wir prüfen deine Unterlagen und nehmen umgehend Kontakt mit dir auf. Bei gegenseitigem Interesse vereinbaren wir zeitnah ein Teams-Meeting mit dir. Die Einladung schicken wir dir dann zu.  

  3. Digitales Erstgespräch
    Plane ca. 30-60 Minuten ein, damit wir uns kennenlernen können. In diesem Termin klären wir die ersten Fragen rund um den neuen Job. Danach kannst du dich und wir uns entscheiden, ob du Teil unseres Teams sein möchtest. 

  4. Folgegespräch und Entscheidung
    Du teilst uns mit, ob du dir eine Zusammenarbeit vorstellen kannst. Danach klären wir in einem zweiten Teams-Termin alle Feinheiten. Wenn dann alles ok ist, schicken wir dir den Arbeitsvertrag und alle notwendigen Formulare zu.
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Sind wir Ihr passender Partner? Lernen Sie uns unverbindlich kennen.

  1. Anmeldung: Sie füllen unser kurzes Formular aus und teilen uns mit, welche Themen für Ihr Unternehmen wichtig sind. Je detaillierter Ihre Angaben sind, desto individueller können wir das erste Angebot zusammenstellen. Die Erstberatung ist bei uns immer kostenfrei!

  2. Rückmeldung: Wir prüfen Ihre Angaben und nehmen umgehend Kontakt mit Ihnen auf. So können wir gemeinsam die ersten Kalkulationen aufstellen und prüfen, ob wir kostenoptimiert zusammen arbeiten können. Oder ob wir Sie anderweitig entlasten können. 

  3. Entscheidung: Ganz ohne Druck und Verpflichtungen entscheiden Sie nach dem Gespräch, ob wir Ihr passender Partner in Sachen betriebliche Benefits und Vorsorgemaßnahmen werden. Wenn nicht, ist das zwar sehr schade, aber wir haben Ihnen weitere Informationen an die Hand gegeben, wie Ihr Unternehmen kostenoptimal agieren kann. 

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Erfahren Sie in einem kostenfreien Erstgespräch, wie auch Ihr Unternehmen profitieren kann.

Erfahren Sie im Erstgespräch mehr über eines der folgenden Themen:

  1. Einsparpotentiale durch Benefitleistungen
  2. Live Demo: Portal
  3. Use Cases anderer Kunden
  4. Leistungsspektrum von bbselect im Detail
  5. Preisgestaltung
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Dieu Linh Tran
Backoffice Lead

Als Lead des bbselect Backoffice helfe ich den HR-Verantwortlichen unserer Kunden dabei, Mitarbeitern und Bewerbern schnell und einfach Zugang zu attraktiven Vorsorge- und Benefit-Angeboten zu geben. 

Sich in jedem Projekt aufs Neue in die Prozesse des Kunden hinein zu denken, diese weiterzuentwickeln und zu optimieren, macht diese Aufgabe so abwechslungsreich und spannend.
 

So richtig ausspannen kann ich, wenn ich Zeit mit meiner Familie verbringe, reise oder etwas Neues beim Backen ausprobiere.

Roland Kuhnert
Gründer & Geschäftsführer

Seit mehr als 20 Jahren darf ich in Zusammenarbeit mit unseren Kunden individuelle Vorsorge- und Benefit-Konzepte enwickeln. Auf Basis dieser Erfahrung freue ich mich immer über die Herausforderung, wenn sich Kunden mit besonderen Anliegen und Wünschen melden, die über den Standard hinaus gehen.

Meinen Ausgleich zu dieser Tätigkeit finde ich Outdoor, beim Fitness-Training, beim Fussballtraining und auf Reisen, auch gern mit dem CamperVan.

Matthias Kopiske
HR & Benefit Consulting

„Was benötigen Mitarbeiter, um motiviert und gesund ihre beste Leistung abrufen zu können?“ – Diese Frage beschäftigt mich als Unternehmensberater und Arbeitspsychologe jeden Tag. In Kundenprojekten ist mein Ziel, für jeden Kunden ganz individuelle Antworten auf diese Frage zu finden.

Nach der Arbeit verbringe ich meine Zeit am liebsten auf dem Rugby-Platz mit meiner Mannschaft vom Berliner Rugby Club. Nichts schmeckt besser als das kühle Bier nach dem Training.

Roland Kuhnert bbselect
Roland Kuhnert

Gründer & Geschäftsführer

Erfahren Sie in einem kostenfreien Erstgespräch, wie auch Ihr Unternehmen profitieren kann.

Viele unserer Kunden nutzen das Erstgespräch, um mehr über eines der folgenden Themen zu erfahren:

  1. Leistungsspektrum von bbselect im Detail
  2. Use Cases anderer Kunden
  3. Preisgestaltung
  4. Live Demo: Portal

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